Jeder Hund über 40cm Schulterhöhe und/oder mit einem Gewicht von 20kg muss laut Hundeverordnung mittels eines Mikrochips (Transponder) gekennzeichnet werden. Dazu wird dieser Mikrochip, den es in zwei verschiedenen Größen für große und kleine Tiere gibt, anhand einer Injektion dauerhaft vor dem linken Schultergelenk/-blatt implantiert.
Es kann selbstverständlich auch jedes andere Tier markiert werden. Die Kennzeichnung mittels Mikrochip ist heute eine essentielle Voraussetzung, wenn Sie Ihr Tier mit ins Ausland nehmen wollen.
Eine Tätowierung kann bei freilaufenden Katzen durchaus Sinn machen, da diese Art der Kennzeichnung auch für den Laien offensichtlich ist.